Erreichbarkeit der Stadtverwaltung

Neue Regelung für Rathausbesuche

Ab Mittwoch, 12. Januar 2022, sind Rathausbesuche ausnahmslos nur noch mit Terminvereinbarung möglich. Außerdem ist ein 3G-Nachweis erforderlich.

Rathaus und Politik-kachel

Da laut Expertisen der Virologen, Mediziner und Politiker mit einer enormen Zunahme der Infektionen durch die Omikronvariante des Coronavirus zu rechnen ist, sind zum Schutz der Bürger und der Mitarbeiter der Stadt Zirndorf auch für Rathausbesuche neue Regelungen erforderlich. Die Maßnahmen erfolgen in Absprache mit dem Landratsamt Fürth und den übrigen Landkreisgemeinden.

 

Die Verpflichtung eine FFP2-Maske zu tragen, bleibt bestehen. Auch auf die allgemeinen Hygiene- und Abstandsregelungen ist zu achten.

 

Terminvereinbarung erforderlich

Auch für den Besuch des Bürgeramtes (Einwohnermelde- und Passamt) ist ab dem 12. Januar wieder eine Terminvereinbarung erforderlich. Durch organisatorische Umstrukturierungen kann eine zeitnahe Terminvergabe gewährleistet werden.

 

3G-Regelung im Rathaus

Besucher des Rathauses müssen geimpft, genesen oder getestet sein. Der entsprechende Nachweis wird am Eingang durch die Mitarbeiter der Stadt Zirndorf überprüft.

Personen, die weder geimpft, noch genesen sind, müssen einen negativen Testnachweis vorlegen. Akzeptiert werden zertifizierte Antigenschnelltests, die maximal 24 Stunden alt sein dürfen, und PCR-Tests, die maximal 48 Stunden alt sein dürfen. Aus organisatorischen Gründen ist es nicht möglich, einen Schnelltest vor Ort abzulegen.

Zur Verifizierung der Daten ist neben dem Impf- oder Genesenennachweis bzw. Testergebnis auch der Personalausweis vorzuzeigen. Persönliche Daten werden nicht gespeichert.

 

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11.01.2022

 

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